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Presseinformation

Archivierte Meldung vom 15.8.2019

Warum die Gedenkstätte Buchenwald Veranstaltungen der MLPD untersagt hat.

Das Foto zeigt ein unscharfes Plakat der MLPD zur Bundestagswahl. Der Wahlspruch ist unleserlich gemacht worden, unten rechts erkennt man die unscharfe Silhoutte von Wladimir Lenin.
MLPD, Bundestagswahlplakat, 2009. Signatur: J 153 Nr 1967 Bild 1

Die MLPD/Internationalistische Liste wollte am Samstag, den 17. August 2019, sowohl am 1958 eingeweihten Buchenwalddenkmal als auch im Hof des Krematoriums des ehemaligen KZ Buchenwald eine Veranstaltung zu Ernst Thälmann abhalten und mobilisierte dafür nach eigenen Worten 800 Teilnehmer bundesweit. Die Veranstaltungen stehen zeitlich und räumlich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wahlkampfauftakt der Partei, der in direktem Anschluss an die Veranstaltungen in Erfurt begann.

Ernst Thälmann, Reichstagsabgeordneter und Vorsitzender der KPD in der Weimarer Republik ist in der Nacht zum 18. August 1944 nach jahrelanger, standhaft ertragener Haft aus dem Zuchthaus Bautzen in das KZ Buchenwald verbracht und dort sofort heimlich erschossen worden. Ernst Thälmann gehört zu den im KZ Buchenwald ermordeten deutschen Antifaschisten.

Wie jedes Jahr findet deshalb in der Gedenkstätte Buchenwald aus Anlass seines Todestages am 18. August ein Gedenken statt, organisiert vom Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (TVVdN/BdA). Die von der Internationalistische Liste/MLPD beabsichtige Veranstaltung hat die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora hingegen untersagt. Die zuständige Versammlungsbehörde der Stadt Weimar ist der Argumentation der Stiftung gefolgt, dass diese Veranstaltung mit dem Charakter und den Aufgaben der Gedenkstätte nicht in Einklang steht und hat der Internationalistischen Liste/MLPD für ihre Veranstaltung das Thälmann-Denkmal von 1958 in der Stadt als Veranstaltungsort zugewiesen.

Die Veranstaltung der Internationalistischen Liste/MLPD kann aus drei elementaren Gründen nicht in der Gedenkstätte Buchenwald stattfinden:

-    erstens funktionalisiert sie die Opfer und die Gedenkstätte für parteipolitische Zwecke, indem die Veranstaltungen in Buchenwald mit dem Wahlkampfauftakt verknüpft sind. Damit bricht erstmals eine Partei den bisher bestehenden Grundkonsens, Opfer nicht zum parteipolitischen Zweck zu machen.

-    die MLPD bekennt sich, zweitens, unmissverständlich zu Stalin als einem Sachwalter des echten Kommunismus. Das Bekenntnis schließt die grundsätzliche Rechtfertigung des stalinistischen „Rechts“- und Gesellschaftssystems samt der Lager des GULAG mit ein. Der Stalinismus hat sich unmittelbar auf das Regime des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 1945 bis 1950 und die dort Internierten ausgewirkt wie auch auf überlebende Kommunisten des KZ Buchenwald, die nach ihrer Befreiung in die Mühlen stalinistischer Säuberungen geraten sind. Dass es das sowjetische Speziallager ohne den deutschen Raub- und Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion nicht gegeben hätte, dass dort überwiegend NS-Belastete interniert worden sind, deren moralische oder strafrechtliche Mitverantwortung bzw. Schuld nicht in Zweifel zu ziehen ist, rechtfertigt die inhumane Behandlung der Internierten, von denen ein Viertel umgekommen ist, nicht. Die Gedenkstätte Buchenwald kann kein Ort der direkten oder indirekten Rechtfertigung des Stalinismus sein.

-    Die MLPD hat in der Vergangenheit wiederholt gegen die allgemeingültige Besucherordnung verstoßen, die die Gedenkstätte und insbesondere die mit Buchenwald verbundenen Opfer und deren Leid vor Missbrauch, Profanierung und Rummel schützen soll.

Eine elementare Aufgabe der Gedenkstätte wie der demokratischen Gesellschaft ist die Wahrung der Menschenwürde der Opfer, auch posthum. In diesem Sinn verbieten sich alle Formen der Funktionalisierung wie auch die Rechtfertigung der mit dem KZ Buchenwald verbundenen nationalsozialistischen Verbrechen und des mit dem Speziallager verbundenen Unrechts.

Günter Pappenheim, kommunistischer Widerstandskämpfer, Überlebender des KZ Buchenwald und Vizepräsident des Internationalen Komitees Buchenwald, Dora und Kommandos (IKBD) hat für die Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora (LAG) festgestellt: „In voller Übereinstimmung mit der grundsätzlichen Auffassung des IKBD, eine parteipolitische Instrumentalisierung des Gedenkens auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald nicht zuzulassen, unterstützt die LAG das Gedenken der TVVdN/BdA und sieht keine Veranlassung der Unterstützung einer parteipolitischen Thälmann-Ehrung im Vorfeld. Insofern unterstützen wir den Standpunkt der Gedenkstätte.“

Gedenkveranstaltungen für den im KZ Buchenwald umgebrachten Ernst Thälmann sind in der Gedenkstätte Buchenwald nicht untersagt. Untersagt ist allein die jetzt beabsichtige Veranstaltung der MLPD/Internationalistisches Bündnis.

Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora begrüßt ausdrücklich, dass die Stadt Weimar wie auch das Verwaltungsgericht Weimar in ihren Entscheidungen zur Veranstaltung der MLPD die Wahrung der Würde der Opfer ausdrücklich betonen und gleichzeitig das Recht auf Versammlungsfreiheit- und freie Meinungsäußerung hochhalten und der MLPD deshalb das Thälmann-Denkmal in Weimar als Versammlungsort angeboten haben. Die Untersagung von Veranstaltungen in der Gedenkstätte Buchenwald muss und wird ultima ratio bleiben.

Volkhard Knigge
Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Weimar-Buchenwald, 16.8.2019

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