Schwerpunkt: Neue Rechte und Geschichtsrevisionismus

Besucher:innen, die nicht willkommen sind …

Die Gedenkstätte Buchenwald ist ein Ort des Gedenkens und eine Bildungsstätte, in der darüber nachgedacht wird, wie das hier Geschehene nicht wieder passieren kann.

Gleichwohl wird Buchenwald auch von Menschen aufgesucht, die die Würde des Ortes gezielt missachten. Das ist nicht häufig so, passiert aber immer wieder: Sie verhalten sich scheinbar gedankenlos, stören die Totenruhe oder versuchen, die Gedenkstätte für ihre eigenen politischen Ziele, die nicht an Humanismus und den Menschenrechten ausgerichtet sind, zu instrumentalisieren. Sowohl die Anzahl als auch die Qualität der damit verbundenen Vorfälle ist in den vergangenen Jahrzehnten sehr unterschiedlich gewesen. Zum Teil waren sie so gravierend, dass sie Anlass gaben, über Ergänzungen der Besucherordnung oder gar eine Präzisierung der Rechtsprechung nachzudenken. Von der Gedenkstätte werden alle Handlungen, die ihrem Stiftungszweck und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland widersprechen, konsequent zur Anzeige gebracht.

Björn Höcke und zwei Kollegen vor der Gedenkstätte Buchenwald
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Screenshot: Youtube / WELT netzreporterin Antje Lorenz, 27.1.2017
Aufschrift Blumengebinde: Starb auch so manch deutscher Kampfgenoß' den echten Heldentod, [...].
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Blumengebinde am Gräberfeld des Speziallagers Nr. 2, 17.12.2015

Nach wie vor verbreitete Varianten rechtsextremer Ideologie sind die Leugnung oder Verharmlosung der NS-Verbrechen. Andere stellen die NS-Verbrechen nicht in Frage, verweisen aber auf Regime- oder Gesellschaftsverbrechen in anderen Ländern oder Epochen, um die NS-Verbrechen zu relativieren. Wieder andere bekennen sich offen zum Nationalsozialismus und seinen Verbrechen, sie identifizieren sich mit der SS und ihren Taten. Alle Varianten eint, dass sie die Gedenkstätte bzw. den historischen Ort zu nutzen versuchen, um ihren „Widerstand“ gegen die demokratische, humanistische und offene Ausrichtung unserer Gesellschaft zu inszenieren.

16.4.1992

Eine Gruppe von Neonazis um Thomas Dienel versucht, eine israelische Gruppe von Besucher:innen zu provozieren.

 

20.4.1992

35 Neonazis erscheinen am Geburtstag von Adolf Hitler als organisierte Formation vor dem Lagertor.

 

23.7.1994

22 Jugendliche ziehen verwüstend durch die Gedenkstätte, werfen Scheiben ein, reißen u. a. vor dem Krematorium den Wagen des Häftlingskommandos „Singende Pferde“ aus seiner Verankerung. In den drei folgenden Verfahren wird der Hauptbeteiligte zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt, des Weiteren erfolgen Bewährungsstrafen und Jugendarrest.

 

20.11.1994

Als der Vorsitzende der NPD, Günter Deckert, einen „politischen Spaziergang“ in der Gedenkstätte unternehmen will, wird er auf dem Parkplatz durch die Polizei in Unterbindungsgewahrsam genommen. In der Folge erhalten „Deckert, alle Mitglieder der NPD und alle der Partei nahestehende Personen“ ein unbefristetes Hausverbot.

 

7.5.1995

Der Landesvorstand der NPD in Thüringen beabsichtigt, am 8. Mai ein Blumengebinde im Gedenken „an die anderen Opfer“ abzulegen. Unterbindung mittels des Hausverbotes.

 

14.8.1995

Feststellung von Hakenkreuzkritzeleien an einer Wand des Verbrennungsraumes im ehemaligen Krematorium.

 

8.11.1995

Anonyme Bombendrohung gegen die Gedenkstätte.

 

1.11.1996

Neun Neonazis, unter ihnen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, treten mit SA-ähnlichen Uniformen in der Gedenkstätte auf. Ihnen wird ein Hausverbot erteilt. Ein „Uwe“ hinterlässt im Gästebuch den Eintrag: „Ich bin sehr stark enttäuscht über die mangelnde Tolleranz [sic!] und das mangelnde Verständnis, welches hier deutschen Besuchern entgegengebracht wird.“

Erteilung des Hausverbots Beate Zschäpe, die am 1.11.1996 mit acht weiteren Neonazis in SA-Uniform die Gedenkstätte betreten hatte.

24.7.1999

Jugendliche aus der rechtsextremen Szene im Weimarer Land sägen die Bronzestatue des Kindes in der Figurengruppe von Fritz Cremer an und versuchen, sie zu stürzen.

 

2000

In Folge mehrerer Vorfälle mit Besucher:innen, die Kleidung rechtsextremer Labels wie Thor Steinar tragen, wird die Besucherordnung um einen Passus ergänzt: „Nicht gestattet ist: Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung oder Vertrieb nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind.“

 

26.8.2001

Tschechische Neonazis zeigen vor der rekonstruierten Genickschussanlage im ehemaligen Krematorium den Hitlergruß, fotografieren sich und werden vorläufig festgenommen.

 

22.5.2002

Aus einer Gruppe von Neonazis aus Belgien heraus zeigt eine Frau den Hitlergruß. Die Polizei nimmt sie fest und leitet Ermittlungen ein.

 

18.6.2004

Ausländische Besucher:innen werden aus einer Gruppe von Zwickauern heraus bepöbelt und beleidigt. Polizeibeamte nehmen einen 33-Jährigen fest und erteilen dem Rest der Gruppe Platzverweise.

 

14.9.2007

Vier Personen zeigen vor dem Lagertor den Hitlergruß und rufen „Sieg heil“, eine Mitarbeiterin der Gedenkstätte wird als „Saujüdin“ beschimpft.

 

23.10.2007

Während einer Stadtführung in Weimar werden eine Gruppe von Schüler:innen aus Hanau und der Mitarbeiter der Gedenkstätte beschimpft („Nigger“, „Kanake“, „Ab nach Buchenwald“) und körperlich angegriffen.

 

28.7.2010

Hackerangriff auf die Webseiten der Stiftung: dora.de wird gelöscht, buchenwald.de wird auf eine Seite von Holocaust-Leugnern umgeleitet. Einleitung umfangreicher Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Online-Datenbanken (u. a. der Totenbücher).

 

22.9.2011

Auf einem Internetportal von Rechtsextremisten tauchen Fotos des Schweizer Neonazis Jonas Schneeberger auf, auf denen er in der Pathologie des ehemaligen Krematoriums den Hitlergruß zeigt.

Zwei Männer machen den Hitlerguß vor dem Bild eines Leichenberges
Jonas Schneeberger (links) im ehemaligen Krematorium des KZ Buchenwald
Screenshot September 2011

25.5.2014

Unbekannte Täter beschädigen die Erinnerungsstätte für Dietrich Bonhoeffer, Friedrich von Rabenau und Ludwig Gehre schwer.

 

18.7.2014

Eine alkoholisierte und pöbelnde Gruppe von Besuchern posiert vor dem Lageplan, zeigt den Hitlergruß und fotografiert sich.

 

12.4.2015

Fans der SG Dynamo Dresden suchen bei der Rückfahrt eines Auswärtsspiels beim FC Rot-Weiß Erfurt die Gedenkstätte auf. Aus der Gruppe heraus wird der Hitlergruß gezeigt. Die alarmierte Polizei erteilt Platzverweise gegen die 16- bis 30-Jährigen, nimmt die Anzeige auf und geleitet sie vom Gelände.

 

9.6.2015

Eingang eines anonymen Schreibens des „Nationalen Widerstandes“: „Die Kämpfer des IS werden die Versäumnisse des Führers ausgleichen und die Endlösung der Judenfrage herbeiführen!“ Oder: „Gemeinsam mit den amerikanischen und polnischen Kollegen sollten Sie die Lager auf den heute üblichen technischen Stand bringen.“

 

24.9.2015

Eine als Gedenkzeichen gesetzte Buche an der Blutstraße wird zerstört.

 

9.6.2018

Im Kleinen Lager werden Flugblätter der „Identitären Bewegung“ abgelegt.

 

11.6.2018

Eingeritztes Hakenkreuz in einem Baum des Gräberfeldes 2 des sowjetischen Speziallagers.

3 Männer (Neonazis) im ehemaligen Kleinen Lager
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Im ehemaligen Kleinen Lager, 26.8.2018
Zwei aufgemalte Hakenkreuze auf dem Gedenkstätten-Gelände
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Facebook-Post eines Neonazi-Paares in der Gedenkstätte Buchenwald
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Screenshot 17.9.2019
Facebook-Post eines Neonazis, unangemessen im ehemaligen Krematorium posierend
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Screenshot 17.9.2019
Schmiererei an der Wand: "Jude"
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April 1995

Eintrag eines Ausspruchs des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in das Gästebuch der KZ-Ausstellung durch vier Jugendliche aus Leipzig und Erfurt, mit dem Zusatz versehen: „Auch wir vergessen nichts“. Erstattung einer Anzeige durch die Gedenkstätte. Freispruch der Beteiligten in erster gerichtlicher Instanz mit der Begründung, die Angeklagten hätten „keine eigene Wertung geäußert“. Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch. In zweiter Instanz Verurteilung der Angeklagten wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Drei von ihnen werden zu 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, der Vierte erhält eine Jugendstrafe von drei Jahren und zwei Monaten unter Einbeziehung von Verurteilungen aus früheren Straftaten. (Hintergrund: Nachdem 1994 eine Verurteilung von Günter Deckert nach einer Leugnung des Holocaust wegen Volksverhetzung gescheitert war, wurde der entsprechende Artikel erweitert: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“ (§ 130, Artikel 3 des Strafgesetzbuches)

24.2.1996

Eintrag durch drei Jugendliche in das Besucherbuch der KZ-Ausstellung: „Es hat uns gefreut, die Juden leiden zu sehen. Viele Grüße aus Keßlar Stefanie, Carina, Kerstin“. Erstattung einer Strafanzeige durch die Gedenkstätte. Ermittlung der Beteiligten durch die Kriminalpolizei. In einem Brief an die Gedenkstätte entschuldigen sich die Jugendlichen und bieten an, in der Gedenkstätte gemeinnützige Arbeit zu leisten. Den Beteiligten wird durch die Staatsanwaltschaft Erfurt eine Ermahnung ausgesprochen.

Gästebucheintrag: Beschwerde, dass man mehr von den Deutschen sehen will.
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Gästebucheintrag vom 01.8.2015: "Hoffen auf viel Besuch der Ausländer (zum Vergassen [sic!])"
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Schreiben des Nationalen Widerstandes
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April 1997

Mitglieder des VVN/BdA Aachen verhängen 200 Stelen auf dem Gräberfeld des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 mit Mülltüten und der Aufschrift „NS-Stelen auf den Müll“. Die Gedenkstätte erstattet Anzeige wegen Störung der Totenruhe. Im Prozess argumentiert der Verteidiger u. a., dass die sowjetische Besatzungsmacht das Grabfeld nicht als Beisetzungsstätte angemeldet hätte und daher keine Störung der Totenruhe vorliegen könne. Daraufhin initiiert der Freistaat Thüringen über den Bundesrat eine Ergänzung im Strafrecht: „Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.“ (§ 168, Artikel 2, Strafgesetzbuch) Damit sind in der Rechtsprechung ehemalige Lager als Totengedenkstätten nun den Friedhöfen gleichgestellt.

 

2.5.2015

Reiter:innen im ehemaligen Häftlingslager. In Folge mehrerer Vorfälle mit Sportler:innen (Mountainbiker:innen, Free-Climber, Quad-Fahrer) wird die Besucherordnung ergänzt: „Auch sportliche Aktivitäten sowie das Mitführen von Tieren (ausgenommen Assistenzhunde) und Fortbewegungsmitteln aller Art (ausgenommen Hilfsmittel zur Unterstützung der Mobilität) sind untersagt.“

 

10.1.2021

Rodler:innen nutzen die Erdsenken eines Massengrabes des Konzentrationslagers am Südhang des Ettersberges zum Schlittenfahren.

Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ging 1982 aus maoistischen K-Gruppen Westdeutschlands hervor und bekennt sich bis heute zu Stalin. Dies schließt die Rechtfertigung des stalinistischen „Rechts“-System und der Lager des GULAG mit ein, das sich unmittelbar auf das Regime des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 in Buchenwald auswirkte sowie auf überlebende Kommunisten des KZ Buchenwald, die nach ihrer Befreiung in die Mühlen stalinistischer Säuberungen gerieten.

 

6.8.2007

„Etwa 400 Menschen feierten gestern an der Cremer-Plastik in der Gedenkstätte Buchenwald den 25. Gründungstag der MLPD. […] In der Gedenkstätte zeigte man sich überrascht“, schreibt die Thüringische Landeszeitung (TLZ). Die MLPD hatte ihre Feier bei der Stiftungsleitung weder angemeldet, geschweige denn genehmigen lassen.

 

12.4.2015

Fahnenträger:innen der MLPD provozieren beinahe einen Eklat am 70. Jahrestag der Befreiung, als sie während der Rede von Marko Max Feingold, Überlebender des KZ Buchenwald, Buh-Rufe anstimmen und „Aufhören“ skandieren. Der 101-Jährige Österreicher hatte von seinem Schicksal im Kleinen Lager gesprochen und der US-amerikanischen Armee für seine Befreiung gedankt.

 

9.4.2017

Auf einer Gedenkfeier der KPD, der DKP und der Linken für Ernst Thälmann ergreift ein Vertreter der MLPD das Mikrofon. Noch während seiner Ausführungen, die die anderen Teilnehmer:innen empören, wird ihm von den Veranstaltern der Ton wieder abgestellt.

 

14.4.2019

Die MLPD baut in der Gedenkstätte einen nicht genehmigten Stand auf und legt dort eine Broschüre aus, in der u. a. ihre Zusammenarbeit mit der palästinensischen Terrororganisation PFLP, die Boykottkampagne gegen Israel und das Unrecht des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 gerechtfertigt werden.

 

17.8.2019

Im Zusammenhang mit ihrem Wahlkampfauftakt in Erfurt (Landtagswahl) mobilisiert die Internationalistische Liste/MLPD bundesweit zu einer Kundgebung in der Gedenkstätte Buchenwald. Die Gedenkstätte und die Versammlungsbehörde der Stadt Weimar verwehren dies. Die Veranstaltung findet schließlich am Denkmal für Ernst Thälmann auf dem Buchenwaldplatz in Weimar statt.

20.5.2016

Eine Gruppe britischer Faschist:innen der „National Action“ posiert im Leichenkeller des Krematoriums und zeigt den Hitlergruß. Das Foto veröffentlichen sie auf Twitter.

 

13.2.2018

Der rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerling stört eine Gruppe mit provozierenden Fragen bei ihrem Besuch in der Gedenkstätte und filmt sie dabei. Die Gedenkstätte untersagt die Veröffentlichung der Aufnahmen. In Folge dessen wird die Besucherordnung erweitert: „Jede Veröffentlichung in den Printmedien oder im Internet (Social Media u. a.) bedarf der Genehmigung durch die Direktion der Stiftung.“

 

15.9.2019

Zwei Personen posieren auf und in den Verbrennungsöfen des ehemaligen Krematoriums, fotografieren sich und veröffentlichen die Bilder auf ihrem Instagram-Kanal.

Twitter-Post der "National Action": Zwei Personen zeigen den Hitlergruß im Leichenkeller des Krematoriums.
Screenshot, 20.5.2016

27.1.2015

Die Landtagsfraktion der AfD Thüringen möchte zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus einen Kranz auch im Gedenken an die Opfer des sowjetischen Speziallagers Nr. 2 ablegen. Die Gedenkstätte verweigert dies. Die AfD nutzt daraufhin als Formulierung für ihre Kranzschleife: „In stillem Gedenken“.

 

27.1.2017

Nachdem Björn Höcke, Landesprecher der AfD in Thüringen, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen als „dämliche Bewältigungspolitik“ diffamiert hat, wendet sich das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos (IKBD) „gegen das Erscheinen von Verharmlosern beim Gedenken an der Stätte unseres Martyriums“. Die Gedenkstätte teilt Höcke mit, dass er bei der Kranzniederlegung zum 27. Januar nicht willkommen sei. Als er dennoch versucht, an der Veranstaltung teilzunehmen, wird ihm der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt.

 

16.9.2017

Stefan Möller, parlamentarischer Geschäftsführer der thüringischen AfD-Landtagsfraktion, sucht mit einer Gruppe von Personen die Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an das sowjetische Speziallager Nr. 2 auf. Einige – so ergeben spätere Recherchen – tragen Kleidung des rechtsextremen Labels Donnershauk.

 

14./15.11.2017

Torsten Czuppon, späterer Landtagsabgeordneter der AfD, nimmt in der Gedenkstätte als Beamter der Thüringer Polizei an einer Tagung zu Themen der Holocaustleugnung teil und provoziert die anderen Teilnehmer:innen mit seinen geschichtsrevisionistischen Thesen. Am zweiten Tag trägt er ein Shirt mit der Aufschrift „Anpassungsstörung“, das – wie erst später festgestellt wird – von dem rechtsextremen Label Thor Steinar vertrieben wird.

 

8.8.2018

Stephan Brandner, Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag, bittet um ein Gespräch mit der Stiftungsleitung. In ihm wird er mit den antidemokratischen und rassistischen Positionen in seiner Partei konfrontiert. Er distanziert sich nicht einmal im Ansatz von ihnen, womit er sie de facto unterstützt. Das Gespräch muss abgebrochen werden. In Folge der verschiedenen Vorfälle wird die Besucherordnung erweitert: „Die Gedenkstätte Buchenwald behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die Parteien oder Organisationen angehören, die durch antidemokratische, rassistische oder andere, dem Stiftungszweck widersprechende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder treten, den Zutritt zur Gedenkstätte zu verwehren oder sie von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.“

 

19.9.2019

Drei Abgeordnete der Thüringer AfD-Landtagsfraktion versuchen, an der Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an das sowjetische Speziallager Nr. 2 teilzunehmen. Ihnen wird der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt.

2.10.2020

Der Blogger und Querfrontler Uli Gellermann stellt vor dem Reichstag in Berlin das Logo einer „Volksverfassungs-Versammlung“ vor, in dem „der Rote Winkel des neuen Signets an die Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald erinnern soll, an der die Träger des Roten Winkels mit Waffen an den Händen beteiligt waren.“

 

3.11.2020

Neben den „Bürgern für Thüringen“ und der AfD ruft auch eine selbsternannte „Demokratiebewegung“ vor dem Thüringer Landtag in Erfurt zu einer Demonstration gegen die „Corona-Diktatur“ auf. Im Kopf des Flugblattes steht die Figurengruppe von Fritz Cremer und der Verweis auf den Buchenwald-Schwur vom 19. April 1945.

 

6.2.2021

Nach einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen legen die „Bürger für Deutschland“ auf dem Buchenwaldplatz in Weimar einen Kranz nieder. Die Aufschrift lautet: „Im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und Opfer der totalisierenden Diktatur“.

Kranzschleife der "Bürger für Deutschland" auf dem Buchenwaldplatz
Kranzschleife auf dem Buchenwaldplatz in Weimar, 6.2.2021

Zusammenstellung: Rikola-Gunnar Lüttgenau


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