Schwerpunkt

Die Hinrichtung polnischer Zwangsarbeiter in Bechstedt

Als Verbrechen die Regel, als Denkmal die Ausnahme

„Die Toten mahnen. Faschisten ermordeten hier am 19.12.1941 11 polnische Patrioten“, stand auf dem ersten Gedenkstein, der am 8. Mai 1965 im Auftrag der Kreisverwaltung im thüringischen Dorf Bechstedt eingeweiht wurde. Auch wenn der ideologisch gefärbte Text diesen Schluss zunächst nicht zulässt: Der Stein war der erste Gedenkstein, der auf dem Gebiet der DDR zumindest mittelbar an Hinrichtungen von ehemaligen Zwangsarbeitern erinnerte – und ist damals wie heute auch auf dem gesamten deutschen Staatsgebiet eine Ausnahme.1

Inzwischen ist eine mehrschichtige Denkmalsanlage mit der Namensnennung der Getöteten entstanden. Forschungen haben zudem ergeben, dass es zwölf Todesopfer gab.2 Es handelte sich bei den Getöteten um ehemalige polnische Zwangsarbeiter, die wegen vermeintlicher Vergehen gegen rassistische Regeln des NS-Staates vor ihrer Hinrichtung im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert waren. Die Besonderheiten des Denkmals in Bechstedt und die Vorgeschichte und Geschichte der Hinrichtung sollen hier nachgezeichnet werden. Nach wie vor ist das Denkmal ein Einzelfall in der Erinnerungslandschaft der Bundesrepublik. Die Ereignisgeschichte ist jedoch im Gegensatz dazu typisch für die rassistische Gewalt, die in Deutschland zum Alltag von Millionen Zwangsarbeiter:innen und Deutschen gehörte.3

Im geschichtswissenschaftlichen Diskurs wird Zwangsarbeit im Nationalsozialismus unumstritten als öffentliches und massenhaftes Gesellschaftsverbrechen interpretiert. Dieser Befund wird seit Jahrzehnten von unzähligen Fachbeiträgen und Studien gestützt, in denen insbesondere lokale Bezüge der Zwangsarbeit aufgezeigt werden. Dennoch findet die NS-Zwangsarbeit auch in der heutigen gesellschaftlichen Öffentlichkeit kaum Aufmerksamkeit. Wissen über Zwangsarbeit ist kaum verbreitet, im Schulunterricht gehört das Thema nicht zum festen Lehrplan. Auch im öffentlichen Raum ist das Verbrechen Zwangsarbeit nur marginal durch Denkmäler, Ausstellungen oder Erinnerungsorte repräsentiert.4

Umso erstaunlicher ist daher die Geschichte des Denkmals für zwölf hingerichtete polnische Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge im thüringischen Bechstedt. Neben der Geschichte und Vorgeschichte der Hinrichtung soll auch die Entstehung des Denkmals in der DDR und die stetige – wenn auch langwierige – Anpassung an erinnerungskulturelle Entwicklungen hier kurz nachgezeichnet werden. Die Konstante dieser Entwicklung ist gesellschaftliches Engagement, das sich unter unterschiedlichen politischen Voraussetzungen immer wieder gegen das Vergessen durchsetzte. So entstand einerseits eine stimmige Denkmalsanlage, die andererseits innere Widersprüche aufweist und diese auch bewusst sichtbar macht.

Foto des Denkmals: Weg gesäumt von Gedenkplatten, großer Gedenkstein in Mitte
Heutige Denkmalanlage in Bechstedt, Dezember 2022
©Henry Trefz (Ostthüringer Zeitung)

Die Geschichte der in Bechstedt hingerichteten Polen vereint viele Aspekte und Mechanismen des nationalsozialistischen Terrors. Eine Abfolge von scheinbaren Zufällen fügt sich in diesem Verbrechen zusammen zu einer Kausalkette dichter Überwachung und entfesselter Gewalt, die sich gegen vermeintlich „Gemeinschaftsfremde“ richtete, um die propagierte „Volksgemeinschaft“ zu stärken. Der Galgen in Bechstedt war der Endpunkt eines Spinnennetzes der Verfolgung, das in Thüringer Dörfern und Kleinstädten seinen Anfang nahm und auch über das Konzentrationslager Buchenwald führte. Was mit einem tödlichen Vorfall zwischen einem polnischen Zwangsarbeiter und einem deutschen Bauern begann, endete mit der Hinrichtung von zwölf unbeteiligten Menschen.

Am 24. November 1941 verletzte der polnische Zwangsarbeiter Władysław Karaś seinen Dienstherren, den Landwirt Willi Böttner, mit einem Messer. Daraufhin floh Karaś, verletzte sich auf der Flucht am Kopf und wurde kurz darauf festgenommen. Erst in der Haft stellte man bei Karaś wahrscheinlich eine bis dahin nicht diagnostizierte Hirnhautentzündung fest, woraufhin er in der Landesheilanstalt Stadtroda isoliert wurde. Dort verstarb er laut Totenschein am 14. Januar 1942 an den Folgen der Krankheit.5 Zuvor, am 4. Dezember 1941, war auch Böttner an seinen Verletzungen gestorben. Nach dessen Tod entfachten örtliche Parteiinstanzen und die Lokalpresse eine Hasskampagne. Die Thüringer Gauzeitung schrieb am 9. Dezember 1941 von Karaś als einem „Mordbuben“. Am 7. Dezember wurde nach der Beerdigung Böttners eine Parteikundgebung anberaumt. Der NSDAP-Blutordenträger und Bürgermeister von Gräfenthal Würzl schürte die Bestürzung über den tödlichen Vorfall und forderte die Anwesenden auf, „vor den Angehörigen fremder Rassen noch mehr als bisher Abstand zu wahren und größte Vorsicht walten zu lassen.“ (Thüringer Gauzeitung, 9. Dezember 1941) Dies war nicht nur Hetze gegen sogenannte Fremde, sondern auch eine Warnung an landwirtschaftliche Familienbetriebe, die Kontaktverbote mit Polinnen und Polen strikt einzuhalten.

Nur zehn Tage nach der Beerdigung Böttners kam es in Bechstedt in Reaktion auf den Vorfall zwischen Böttner und Karaś zu einem Gewaltexzess. Zwölf Häftlinge aus dem KZ Buchenwald wurden zur Hinrichtung in das Dorf gebracht – keiner von ihnen hatte etwas mit den Ereignissen in Bechstedt zu tun. Es ist nicht eindeutig zu klären, wer aus welchen Gründen die Entscheidung zu dieser Mordtat getroffen hat. Ein Nachkriegsprozess in der DDR legt die Mittäterschaft des NSDAP-Ortsgruppenleiters und Kreisabschnittsleiters von Rottenbach nahe.6 Entscheidender ist aber für den hiesigen Zusammenhang, dass die Hinrichtung in Bechstedt für das rassistische NS-System im Allgemeinen und der NS-Zwangsarbeit im Besonderen steht. Zudem verknüpfen sich in diesem Fall die Elemente rassistischer Gewalt über Zwangsarbeiter:innen und auch Deutsche in der Provinz mit dem KZ-System.

Der Mehrheit der zwölf KZ-Insassen, die zwischen 17 und 33 Jahre alt waren, wurde zur Last gelegt, Kontakt mit deutschen Frauen gehabt zu haben. Dieser Vorwurf konnte von einem Gespräch bis zu sexuellen Kontakten reichen. Im nationalsozialistischen System galten diese als „Verbotene Kontakte“, die laut den „Polen-Erlassen“ vom März 1940 mit dem Tod bestraft werden konnten – ohne rechtsstaatliche Anklage und Verurteilung, geschweige denn einer Möglichkeit auf Verteidigung. In vielen Fällen wurden außer den polnischen Männern auch die deutschen Frauen empfindlich bestraft. Oft wurden sie vor den Augen der deutschen Bevölkerung durch Amtsträger in Partei- und Polizeiapparat gedemütigt und danach zu langjährigen Haftstrafen in Zuchthäusern und Konzentrationslagern verurteilt.

Exemplarisch sei hier auf den gut dokumentierten Fall von „Verbotenen Kontakten“ in der Thüringer Kleinstadt Schmölln eingegangen. Drei der in Bechstedt Hingerichteten – die zur Zwangsarbeit eingesetzten ehemaligen polnischen Kriegsgefangenen Johann Sladek, Franciszek Owczarek und Antoni Lucki – wurden in Schmölln verhaftet. Sie hatten wegen ihrer schlechten Verfassung das Mitleid von Elli Hofbauer, Martha Barth und Adelheid Winkler erregt.7 Elli Hofbauer besprach daraufhin ihre Hilfe mit Lebensmitteln für die polnischen Männer mit ihrem Ehemann. Dieser erkundigte sich – noch vor der Einführung der „Polen-Erlasse“ – sogar bei der Polizei, ob Hilfe erlaubt sei. Die Antwort war rassistisch, aber nicht komplett abschlägig: Es sei seine Entscheidung, ob er „Polacken was zu fressen“ gäbe. Nach den Erlassen war Hilfe ab März 1940 jedoch verboten. Die drei Frauen stellten jedoch ihre Essenlieferungen trotz polizeilicher Warnungen nicht ein. Es kam zur Anzeige und Verhaftung

Sowohl die deutschen als auch die polnischen Verhafteten wurden gefoltert und ihre Aussagen gegeneinander ausgespielt. Sie gestanden daraufhin, dass sie geschlechtliche Beziehungen zueinander unterhalten hätten. Nach dem Krieg und einer vierjährigen Haft im KZ Ravensbrück gab Elli Hofbauer an, dass sie mit dem Geständnis ihren Mann und ihre drei Kinder schützen wollte. Am 11. Dezember 1940 wurden Elli Hofbauer, Martha Barth und Adelheid Winkler öffentlich in Schmölln angeprangert. An ihren Wohnungen vorbei wurden sie auf den Marktplatz geführt. Dort wurde ihnen ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin aus der Volksgemeinschaft ausgestoßen“ umgehängt und ihre Haare abgeschoren. Der Ortsgruppenleiter der NSDAP hielt eine anklagende Rede. Anschließend wurden sie durch die Stadt getrieben. Von SA-Leuten angeleitete Beschimpfungen aufgewiegelter Stadtbewohner begleiteten sie.8 Auch in diesem Fall berichtete die lokale Presse in Gestalt des „Schmöllner Tageblattes“ eindeutig rassistisch von „ehrvergessenen“ Frauen, die sich mit vermeintlich Fremden eingelassen hätten.9 Seit 2012 erinnert ein Gedenkstein auf dem Schmöllner Marktplatz an das Geschehen – deutschlandweit der einzige an eine öffentliche Anprangerung.10 Die Zwangsarbeiter Johann Sladek, Franciszek Owczarek und Antoni Lucki wurden allesamt in das Arbeitserziehungslager der Gestapo auf dem Gelände des KZ Buchenwald gebracht. Nachdem eine Untersuchung auf ihre „Eindeutschungsfähigkeit“ und eine „charakterliche Beurteilung“ negativ verlaufen waren, wurde dem Antrag der Gestapo Weimar auf „Sonderbehandlung“, d. h. zur Ermordung, stattgegeben. Das Urteil wurde am 19. Dezember 1941 in Bechstedt vollstreckt.

Mit Schreibmaschine verfasste Schülerarbeit zur Neugestaltung des Denkmals mit Schwarz-Weiß-Fotografie von arbeitenden Schülern.
Aus einer Schülerarbeit zur Neugestaltung des Denkmals, 1969.
©Gedenkstätte Buchenwald

An jenem Tag brachte die SS des Konzentrationslagers Buchenwald die zwölf Hinzurichtenden zusammen mit einem mobilen Galgen nach Bechstedt. Der erst 17-jährige Stefan Medwid erlitt einen Schwächeanfall und verstarb an Herzstillstand. Für die anderen elf Polen wurde am Ortsrand von Bechstedt der Galgen errichtet. Die Hinrichtungsstätte war abgesperrt. Zur Abschreckung mussten polnische Zwangsarbeiter:innen aus der Umgebung zuschauen. Die Hinrichtung dauerte etwas länger als eine Stunde, wie der ehemalige Bürgermeister Pfeiffer später angab: „Nachdem der hinzugezogene Arzt den Tod festgestellt hatte, erstmalig 12.22 Uhr, wurde das Opfer an einen Haken gehangen. Nachdem 13.26 Uhr bei dem Letzten der Tod eintrat, trieb man die der Exekution beiwohnenden Polen an den Hingerichteten vorbei.“

Die weithin sichtbare Hinrichtung am Ortsrand von Bechstedt fügt dem Mosaik eskalierender Gewalt einen letzten Stein hinzu: Ausgehend von einem Netzwerk rassistischer Überwachung, Einschüchterung und Gewalt bis in die Familien hinein, die von Partei und Medien orchestriert wurde; über die im rechtsfreien Raum stattfindende Aburteilung von Menschen, die aus rassistischen Gründen als gemeinschaftsfremd und minderwertig abgestempelt wurden; hin zur Hinrichtung als Fanal der Abschreckung und der gewaltsamen Selbstbestätigung der propagierten Volksgemeinschaft.

Am 8. Mai 1965 wurde von der Kreisverwaltung in Bechstedt ein erster Gedenkstein errichtet, der keine Informationen zu den Tathergängen, zur Vorgeschichte und zur Identität der Hingerichteten bot. Doch dies änderte sich bereits kurz darauf. Schüler aus dem Kinderheim in Bad Blankenburg recherchiertne zur Hinrichtung. Dies mündete darin, dass 1967/68 im Rahmen einer Neugestaltung der Anlage elf Namenssteine neben das ursprüngliche Denkmal gesetzt wurden (der Tod von Stefan Medwid war den Schülern nicht bekannt). Die Namensschreibung in Frakturschrift folgte dabei den deutschen Dokumenten der Täter:innen, in denen viele der polnischen Vor- und Nachnamen falsch überliefert wurden – wie zum Beispiel Wladislaus Kusmierczyk statt Władysław Kuśmierczyk. Bei den Bauarbeiten an der Denkmalanlage halfen polnische Bauarbeiter der Firma BUDIMEX den Schülern, was in der DDR als Zeichen der brüderlichen deutsch-polnischen Freundschaft propagiert wurde.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden auf Initiative der Basisgruppe Saalfeld-Rudolstadt des Thüringer Verbandes der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten zunächst ein zwölfter Gedenkstein für Stefan Medwid und dann eine Erinnerungstafel mit weitergehenden Informationen in vier Sprachen (hier bereits mit korrigierter Namensschreibung) eingeweiht. Damit war das Denkmal mit seiner ursprünglichen Inschrift und den Namenssteinen erstmals verständlich einzuordnen. Zum 80. Jahrestag des Verbrechens 2020 kam abermals Bewegung in die Gestaltung des Denkmals. Die dann folgende erneute Erweiterung folgte einer klugen Überlegung, die gewachsene Denkmalsgeschichte weiterhin lesbar zu halten, obwohl sie nach heutigen Maßstäben ungelenk erscheint. So wurden nicht etwa die „falschen“ Namen in Frakturschrift ersetzt, sondern durch Stolpersteine im Vorfeld der alten Denkmalsanlage ergänzt. Diese berücksichtigen Überlegungen zur wahrscheinlichen Schreibung der polnischen Namen, wie sie sich nicht in den überlieferten Dokumenten wiederfinden.

Tatsächlich ist der Ort damit, wie Harry Stein in seiner Rede am 30. Juni 2022 zur Einweihung der Stolpersteine anmerkte: „[…] wieder in die gegenwärtige europäische Geschichtskultur integriert.“ Anachronistisch ist es daher, dass seit 2021 ein überdimensionales Holzkreuz auf einem benachbarten Privatgrundstück den Ort kommentiert. Der Initiator zur Setzung des Kreuzes sagte bei dessen Einweihung durch einen protestantischen Pfarrer und katholischen Priester, die hingerichteten Polen seien „Katholiken“ gewesen, weswegen das Kreuz eine folgerichtige Ergänzung der Denkmalsanlage sei.11

Während die Anlage bisher die Deutung des Verbrechens offenhielt und auch keine Heilung anbot, vereindeutigt das Kreuz nicht nur das Gedenken, sondern letztlich auch das Verbrechen. Die Auseinandersetzung mit Verbrechen und deren Bedingungen wie in Bechstedt, Schmölln und in unzähligen anderen Orten des nationalsozialistischen Deutschlands erfordert aber etwas anderes: Es geht um historische Zusammenhänge, die nicht vereinfacht werden können und es darf keine Ausflüchte geben, sich diesen Ereignissen immer wieder auf der Höhe der jeweils gegenwärtigen Geschichtskultur kritisch zu stellen.

Danken möchte ich Dr. Harry Stein und Jürgen Powollik, die durch das Sammeln von Materialien, viele Vorüberlegungen und Texte sowie Engagement diesen zusammenfassenden Text möglich gemacht haben.

Der Historiker Dr. Daniel Logemann ist Leiter des Museums Zwangsarbeit im Nationalsozialismus.

Fußnoten

1 Glauning, Christine: Vergessenes Verbrechen. Die öffentliche Erinnerung an die Verfolgung des „verbotenen Umgangs“, in: Eschebach, Insa/ Glauning, Christine/ Schneider, Silke (Hrsg.) (2023): Verbotener Umgang mit „Fremdvölkischen“. Kriminalisierung und Verfolgungspraxis im Nationalsozialismus, Berlin, S. 292.

2 Vgl. Wohlfeld, Udo (2005/06): Das Verbrechen von Bechstedt. Ein Denkmal erinnert an die Hinrichtung polnischer KZ-Häftlinge, in: Jahrbuch des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, S. 30–36.

3 Vgl. Muggenthaler, Thomas (2010): Verbrechen Liebe. Von polnischen Männern und deutschen Frauen: Hinrichtungen und Verfolgung in Niederbayern und der Oberpfalz während der NS-Zeit, Viechtach.

4 Deshalb ist eine Website, die Bildungsangebote zur NS-Zwangsarbeit aufzeigt und Informationen zu deren Geschichte bietet, eine erfreuliche Ausnahme: https://www.bildung-ns-zwangsarbeit.de/ (letzter Zugriff: 29.12.2023).

5 Inwiefern eine Hirnhautentzündung aufgrund starker Schmerzen oder gar Bewusstseinsveränderungen den Angriff von Karaś auf Böttner mitbedingt haben könnte, bleibt spekulativ. Nicht nachprüfbare Nachkriegsaussagen des Bürgermeisters von Bechstedt legen nahe, dass Konflikte zwischen Böttner und Karaś vor dem Angriff nicht bekannt waren.

6 Vgl. Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, NS-Archiv des MfS, Objekt 10 ZD 55-356.

7 Bieber, Dorit (2022): Zeitzeugen reagieren auf Bericht. Geschorene Frauen von Schmölln (Fortsetzung), in: OTZ (https://www.pressreader.com/germany/ostthuringer-zeitung-schmolln/20220126/282011855744472) (letzter Zugriff: 26.10.2023).

8 Vgl. u. a.: Bauer, Wolfgang (2004): Schmölln. Stadtgeschichte, Heft 10, S. 23 ff und Amtsblatt der Stadt Schmölln (2012), Nr. 1, S. 23–25.

9 Archiviert im Thüringer Staatsarchiv Altenburg.

10 Vgl. Bauer, Schmölln und Amtsblatt der Stadt Schmölln (2012), Nr. 1, S. 6 f. bzw. Nr. 2 mit Foto der Gedenkplatte.

11 Trefz, Henry (2021): Gedenkkreuz erinnert an Zwangsarbeiter, in: OTZ, 13.10.2021.


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