Buchenwald Memorial Mittelbau-Dora Memorial Museum Zwangsarbeit im NS

Ist die Kufiya in der Gedenkstätte Buchenwald verboten?

Unsere Regeln zum respektvollen Besuch – und wo die rote Linie verläuft

Nein, es gibt in der Gedenkstätte Buchenwald kein pauschales Verbot für das Tragen einer Kufiya (auch Keffiyeh oder „Palästinensertuch“ genannt). Die Stiftung betrachtet die Kufiya nicht per se als antisemitisch; entscheidend ist der konkrete situative Kontext und die Absicht, die mit dem Tragen der Kufiya demonstrativ verbunden wird.

23.02.2026

Hintergrund der aktuellen Debatte

Mediale Berichte und auch die Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“ beziehen sich derzeit auf einen konkreten Einzelfall rund um die Gedenkfeier zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald im April 2025. Einer deutschen Aktivistin wurde damals der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt, weil sie nicht bereit war, ihre Kufiya abzulegen, welche sie nach eigenen Angaben anlässlich des Jahrestages explizit als politisches Statement einsetzen wollte. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in einem Eilverfahren in letzter Instanz bestätigt, dass das Verbot des Tragens der Kufiya für diese Aktivistin Bestand hat.

Schutz des Gedenkens

Die Gedenkstätte Buchenwald ist ein Ort der Trauer und der Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen. Um diesen Stiftungszweck zu wahren, gibt es eine Hausordnung.

  • Angemessene Kleidung: Gemäß unserer Hausordnung erwarten wir von allen Gästen, dass sie Kleidung tragen, die dem Ort und dem Anlass angemessen ist und nicht dem Zweck der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora widerspricht.
  • Keine Bühne für politische Instrumentalisierung: Das OVG Thüringen hat in seiner Entscheidung eine klare Abwägung vorgenommen: Das Interesse der Stiftung, ihren Stiftungszweck zu wahren, überwiegt in diesem spezifischen Gedenkkontext das Recht auf individuelle politische Meinungsäußerung. Das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald ist kein Austragungsort für gegenwartsbezogene politische Selbstdarstellung, Agitation oder tagespolitische Konflikte.
  • Würde des Ortes bewahren: Die Gedenkstätte kann Personen, die durch menschenfeindliche Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder Organisationen mit solchen Äußerungen angehören, den Zutritt verwehren.
  • Sicherheitsgefühl wahren: Das OVG bestätigte ausdrücklich, dass die Gedenkstätte nicht hinnehmen muss, wenn durch das demonstrative Tragen der Kufiya bei einer Gedenkfeier das Sicherheitsgefühl israelischer KZ-Überlebender und ihrer Angehörigen gefährdet wird. Es ist die Pflicht der Stiftung, die Gedenkstätte als absoluten Schutzraum für Überlebende und Angehörige der Opfergruppen zu erhalten.

Unsere rote Linie: Keine Toleranz für Terrorverherrlichung

Wir beobachten derzeit, dass extremistische Akteur:innen versuchen, die Gedenkstätte Buchenwald für eine menschenfeindliche Agenda zu missbrauchen. Gruppierungen, die den Terror der Hamas bejubeln, die Massaker vom 7. Oktober als „großartige Überraschung“ glorifizieren und dem Staat Israel das Existenzrecht absprechen, haben an diesem Ort keinen Platz. Wenn Anhänger:innen derartiger Ideologien Aufrufe starten, um die offiziellen Gedenkfeiern in Buchenwald durch das orchestrierte, demonstrative Tragen von Kufiyas für ihre Zwecke zu instrumentalisieren, werden wir weiterhin konsequent einschreiten und dies unterbinden. Derartige Ideologien widersprechen dem „Schwur von Buchenwald“ und allem, wofür die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora einsteht.

Bildungsarbeit und offener Diskurs

Ungeachtet der entschiedenen Verteidigung des Gedenkens gegen derartige politische Instrumentalisierungsversuche bleibt Buchenwald ein lebendiger Ort der historisch-politischen Bildung. Bei regulären Besuchen oder Studientagen von Schulklassen ist ein kritischer, respektvoller, am Völkerrecht orientierter Diskurs nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht – solange die Würde der NS-Opfer unangetastet bleibt und keine Ressentiments geschürt werden, ganz egal ob sie eine antisemitische, antiziganistische, antimuslimische, queerfeindliche oder eine andere menschenfeindliche Ausrichtung haben. Diese differenzierte Bildungsarbeit bildet das unverzichtbare Fundament zur Stärkung unserer wehrhaften Demokratie.


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