Ernst Papies wird 1909 im Ruhrgebiet geboren. Ab dem Alter von 17 Jahren verdient er seinen Lebensunterhalt durch Gelegenheitsarbeiten. Zu Beginn der 1930er Jahre wird er mehrfach wegen Bettelei und anderen geringfügigen Vergehen zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt. 1932 erfolgt eine erste und 1934 eine zweite Verurteilung nach § 175 RStGB. Ein Jahr darauf, im März 1936, wird Ernst Papies erneut wegen seiner Homosexualität verurteilt. Er muss drei Jahre Zwangsarbeit
im Strafgefangenenlager Papenburg leisten. Im Juli 1939, zwei Monate nach seiner Haftentlassung, weist ihn die Kripo in das KZ Buchenwald ein. Dort registriert ihn die SS zunächst als „Berufsverbrecher“ und dann als „Homosexuellen“. 1940 überstellt sie ihn in das KZ Mauthausen und Ende 1944 in das KZ Auschwitz. Von dort kommt er mit einem Räumungstransport zurück nach Mauthausen und wird im Mai 1945 von sowjetischen Soldaten befreit. Zurück im Ruhrgebiet, stellt Ernst Papies im Dezember 1945 erstmals einen Entschädigungsantrag. Er wird ebenso abgelehnt wie etliche Folgeanträge, die er bis in die 1960er Jahre hinein stellt. Ernst Papies stirbt 1998 in Konstanz.
Ernst Papiers
Als vermeintlicher „Berufsverbrecher“ ins KZ verschleppt