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Ernst Papiers

Als vermeintlicher „Berufsverbrecher“ ins KZ verschleppt

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Entlassungsausweis aus dem befreiten KZ Mauthausen für Ernst Papies, 10. August 1945 (Vorderseite).
Das KZ Mauthausen in Oberösterreich wurde am 5. Mai 1945 von der Roten Armee befreit und später der amerikanischen Besatzungsmacht übergeben. (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen)
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Entlassungsausweis aus dem befreiten KZ Mauthausen für Ernst Papies, 10. August 1945 (Rückseite).
Das KZ Mauthausen in Oberösterreich wurde am 5. Mai 1945 von der Roten Armee befreit und später der amerikanischen Besatzungsmacht übergeben. (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen)
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Schreiben des Reichskriminalpolizeiamtes an das KZ Buchenwald, 7. August 1939.
Der Antrag von Ernst Papies, aus der Vorbeugehaft entlassen zu werden, wurde abgelehnt.
(Gedenkstätte Buchenwald / Arolsen Archives)

Ernst Papies wird 1909 im Ruhrgebiet geboren. Ab dem Alter von 17 Jahren verdient er seinen Lebensunterhalt durch Gelegenheitsarbeiten. Zu Beginn der 1930er Jahre wird er mehrfach wegen Bettelei und anderen geringfügigen Vergehen zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilt. 1932 erfolgt eine erste und 1934 eine zweite Verurteilung nach § 175 RStGB. Ein Jahr darauf, im März 1936, wird Ernst Papies erneut wegen seiner Homosexualität verurteilt. Er muss drei Jahre Zwangsarbeit
im Strafgefangenenlager Papenburg leisten. Im Juli 1939, zwei Monate nach seiner Haftentlassung, weist ihn die Kripo in das KZ Buchenwald ein. Dort registriert ihn die SS zunächst als „Berufsverbrecher“ und dann als „Homosexuellen“. 1940 überstellt sie ihn in das KZ Mauthausen und Ende 1944 in das KZ Auschwitz. Von dort kommt er mit einem Räumungstransport zurück nach Mauthausen und wird im Mai 1945 von sowjetischen Soldaten befreit. Zurück im Ruhrgebiet, stellt Ernst Papies im Dezember 1945 erstmals einen Entschädigungsantrag. Er wird ebenso abgelehnt wie etliche Folgeanträge, die er bis in die 1960er Jahre hinein stellt. Ernst Papies stirbt 1998 in Konstanz.

„Die Verhaftung erfolgte an einem Sonntagmorgen ohne irgendeine Begründung. Man kam ins Haus, verhaftete mich, schleppte mich ins Polizeipräsidium Buer, blieb dort ca. 4 Wochen ohne eine Erklärung über meine Verhaftung und wurde anschließend dem K.Z. Buchenwald überführt.“
Bericht von Ernst Papies in einem Schreiben an die Provinzialregierung Münster, 4. Dezember 1945. Mit dem Schreiben bat Papies um Anerkennung als NS-Opfer und Entschädigungsleistungen. Beides wurde abgelehnt. (Stolpersteininitiative Gelsenkirchen)

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