Gedenkstätte Buchenwald KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora Museum Zwangsarbeit im NS

Stiftungszweck

Der Thüringer Landtag beschloss 2003 die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ mit Sitz in Weimar. Das Stiftungsgesetz wurde 2024 um das Museum Zwangsarbeit im Nationalsozialismus ergänzt.

Ein Paragrafen-Symbol vor drei verwischten Strichen

Aus dem Stiftungsgesetz (§ 2)

„(1) Zweck der Stiftung ist es, die kritische Auseinandersetzung mit den im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen und deren Folgen zu fördern und die Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora als Orte der Trauer und der Erinnerung an die zahllosen Opfer zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Gedenkstätte Buchenwald ist die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Die Geschichte des sowjetischen Speziallagers ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen.

In der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora ist insbesondere der Missbrauch von Häftlingen für die Herstellung von Vernichtungswaffen zu berücksichtigen. Ferner ist die Geschichte der politischen Instrumentalisierung der Gedenkstätten während der DDR darzustellen.

Neben den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora ist die Stiftung Trägerin des Museums ,Zwangsarbeit im Nationalsozialismus‘ in Weimar.

(2) Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere die Organisation und Durchführung von Dauer- und Wechselausstellungen, von wissenschaftlichen Kolloquien und kulturellen Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene, die Besucherbetreuung und die Jugendarbeit sowie auf die Gedenkstättenarbeit bezogene wissenschaftliche Dokumentation, Forschung und Publikation. Darüber hinaus berät die Stiftung Einrichtungen und Initiativen wissenschaftlich, die in Thüringen die Verbrechen des Nationalsozialismus erforschen, dokumentieren und dazu historisch-politische Bildungsarbeit leisten.”

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Die Finanzierung erfolgt durch den Bund und das Freistaat Thüringen zu gleichen Teilen.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und als Vorstand der Stiftungsdirektor.

Ein wissenschaftliches Kuratorium berät den Stiftungsrat und den Stiftungsdirektor in allen fachlichen Fragen.

Um die Erfahrung der Opfer einzubeziehen, wurden drei Beiräte gebildet:

  • ein Beirat aus ehemaligen Häftlingen des KZ Buchenwald,
  • ein Beirat aus ehemaligen Häftlingen des KZ Mittelbau-Dora,
  • ein Beirat aus ehemaligen Häftlingen des sowjetischen Speziallagers Nr. 2.

Können die Beiräte nicht mehr besetzt werden, kann an ihre Stelle ein internationaler Beirat treten.


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