Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs im Jahr 1871 wurde erstmals ein in ganz Deutschland geltendes Strafgesetz gegen männliche Homosexualität erlassen. § 175 Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) stellte homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Es drohten Gefängnis und Verlust der bürgerlichen Rechte. Die gesellschaftlichen Moralvorstellungen waren an einem konservativen Begriff der Sittlichkeit orientiert und Abweichungen von der heterosexuellen Norm galten als „widernatürlich“.
Bereits im Kaiserreich forderten humanistische Verbände und Aktivist:innen ein Ende der Verfolgung Homosexueller und die Abschaffung des Paragrafen 175. Dennoch blieb dieser auch in der Weimarer Republik in Kraft. Die Gesellschaft wurde jedoch deutlich liberaler und es entstanden vielfältige queere Subkulturen – oft am Rande der Illegalität.


(Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft)

(Deutsche Digitale Bibliothek)

(Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e. V.)

(Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e. V.)

(queer.de)

(Verein der Freunde eines schwulen Museums in Berlin e. V.)