Viele der Täter, die für den Völkermord an den Sinti und Roma mitverantwortlich waren, konnten bei Behörden oder in der Privatwirtschaft ungehindert Karriere machen. Die Deportationen in die Vernichtungslager wurden als vorgeblich ‚kriminalpräventiv‘ gerechtfertigt, dieses Denken fand sogar Eingang in die Urteile höchster deutscher Gerichte.
Auch in der Wissenschaft und an den ehemaligen Orten der Verfolgung, den Mahn- und Gedenkstätten, blieb der Völkermord an den Sinti und Roma ein Randthema, das allenfalls eine Fußnote wert war.
Dies begann sich erst allmählich zu ändern mit der politischen Selbstorganisation der Betroffenen und der Gründung einer Bürgerrechtsbewegung, die seit Ende der 1970er Jahre durch öffentliche Veranstaltungen auf ihr Anliegen aufmerksam machte. Die erste internationale Gedenkkundgebung fand am 27. Oktober 1979 im ehemaligen Konzentrationslager Bergen-Belsen zur Erinnerung an den Völkermord an 500.000 Roma und Sinti in Europa statt.
Im Februar 1982 erfolgte die Gründung des